Das Verpackungsgesetz (kurz: VerpackG) existiert seit dem 1. Januar 2019 und hat die frühere Verpackungsverordnung ersetzt. Es regelt, wie Verpackungen in Deutschland in den Umlauf gebracht, zurückgenommen und recycelt werden.
Ziel soll es sein, die Menge an Abfällen zu reduzieren und die Recyclingquoten insgesamt zu erhöhen. Dabei richtet sich das Gesetz hauptsächlich an Hersteller und Händler. Oder kurz gesagt: Wer verpackte Produkte verkauft, muss auch dafür Sorge tragen, dass diese Verpackungen fachgerecht entsorgt und möglichst wiederverwertet werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Business nur online oder offline besteht. Auch Händler von Marktständen oder mit Ladenkundschaft sind verpflichtet, die Verpackungslizenz einzuhalten und sich bei LUCID zu registrieren.
Die Idee hinter dem Gesetz ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll deutlich zu minimieren.
Zweck des neuen Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz hat das Ziel, den Umgang mit Verpackungsabfällen zu verbessern und die Recyclingquoten zu erhöhen. Dabei legt es fest, dass Unternehmen, die Waren in Schutzhüllen oder anderen Behältern auf den Markt bringen, Sorge tragen müssen, dass diese Materialien nach ihrer Nutzung korrekt entsorgt oder idealerweise recycelt werden können.
Das Ganze läuft unter dem Begriff Produktverantwortung. Letztlich geht es also darum, dass die Umverpackungen nicht nur für den Schutz und Transport von Artikeln genutzt werden, sondern im Anschluss umweltschonend weiterverarbeitet werden.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, durch klare Regelungen einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Betriebe, die sich an das System halten und ihre Verpackungsmaterialien lizenzieren, tragen zur Finanzierung des Recyclingprozesses bei. Im Gegenzug werden „Trittbrettfahrer“ bestraft, die ihre Verpflichtungen umgehen wollen. Damit soll nicht nur die Umwelt profitieren, sondern auch die ehrlichen Marktteilnehmer, die ihren Beitrag offiziell leisten.
Der langfristige Effekt des Verpackungsgesetzes geht über das reine Recycling hinaus: Es zielt darauf ab, dass bereits bei der Gestaltung von Verpackungsmaterialien überlegt wird, wie diese umweltfreundlicher und effizienter gestaltet werden können. Das Gesetz soll innovative und nachhaltigere Lösungen fördern.
Was hat sich geändert?
Mit dem neuen Gesetz haben sich einige wichtige Dinge geändert. Und zwar für Unternehmen, die Artikel verpackt in den Umlauf bringen. Zum Beispiel müssen sich jetzt alle Hersteller im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen, bevor sie Waren verkaufen dürfen.
Das betrifft nicht nur Unternehmen, die direkt an Endverbraucher verkaufen. Auch Firmen, die ihre Produkte an andere Unternehmen liefern, sind betroffen. Selbst wenn die Verpackungen nicht bei den Kunden als Müll anfallen, sondern eher weiterverwendet werden.
Ein Beispiel dafür sind Hersteller, die ihre Waren in großen Umverpackungen an andere Firmen schicken. Diese Verpackungen werden zwar nicht im privaten Haushalt entsorgt, fallen aber dennoch unter das Verpackungsgesetz. Denn sie werden in Umlauf gebracht und müssen entsorgt werden. Die Registrierungspflicht ist also wesentlich breiter aufgestellt als vorher.
Darüber hinaus gibt es erweiterte Prüfpflichten für Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister. Sie müssen sicherstellen, dass alle Händler, die ihre Plattformen nutzen, ebenfalls registriert und an einem dualen System beteiligt sind. Das macht den gesamten Prozess transparenter und verhindert, dass sich Gewerbetreibende der Verantwortung entziehen. Das bedeutet: Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann einfach nicht mehr über solche Plattformen verkaufen.
Wer ist betroffen?
Das Verpackungsgesetz betrifft im Grunde jede Firma, welche Produkte in Schutzhüllen oder anderen Umhüllungen verkauft, die am Ende bei einem Verbraucher landen. Vollkommen unabhängig, ob in einem Laden oder online. Dazu gehören nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure, Gastronomen und Onlinehändler. Aber auch, wenn du etwa Produkte aus dem Ausland nach Deutschland importierst, musst du sicherstellen, dass du dich an die Vorgaben hältst.
Selbst Plattformen wie Amazon oder eBay sind nicht ausgenommen: Diese müssen, wie weiter oben bereits erwähnt, sicherstellen, dass alle Verkäufer auf ihren Marktplätzen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist also nicht nur wichtig, was du verkaufst, sondern auch, ob du die Verantwortung für die Materialien übernimmst, die du für deine Waren nutzt.
Wichtige Punkte des neuen Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz bringt eine ganze Reihe an Pflichten mit sich, die alle Unternehmen beachten müssen. Einer der zentralen Punkte ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Bevor du als Hersteller oder Händler Produkte in den Umlauf bringst, musst du dich dort anmelden. Ohne diese Registrierung ist der Verkauf von Produkten, die mit Verpackungsmaterialien versehen sind, schlicht nicht erlaubt.
LUCID sorgt dafür, dass Transparenz herrscht und überprüft werden kann, ob alle Akteure ihren Pflichten nachkommen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Beteiligung an einem dualen System. Das bedeutet, dass du dich als Unternehmen an einem System zur Entsorgung von Verpackungsmaterial beteiligen musst. Diese Systeme kümmern sich darum, dass die Schutzhüllen, die bei den Endverbrauchern anfallen, gesammelt, recycelt oder umweltschonend entsorgt werden. Jeder, der verpackte Produkte verkauft, zahlt dafür Gebühren – abhängig davon, wie viel und welches Material er verwendet.
Wie wird es umgesetzt?
Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes läuft über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die dafür sorgt, dass alle Unternehmen ihre Pflichten einhalten. Wenn du Produkte in den Umlauf bringst, musst du dich im Verpackungsregister LUCID anmelden und dort angeben, wie viel Verpackungsmaterial du verwendest. Die ZSVR überwacht dann, ob du dich auch an ein duales System angeschlossen hast, das sich um die Sammlung und das Recycling kümmert. Wer diese Verpflichtungen nicht erfüllt, riskiert Strafen und Bußgelder.
Eine wichtige Aufgabe kommt am Ende des Jahres auf dich zu: Du musst eine Abschlussmeldung abgeben, in der du die exakten Mengen an Verpackungsmaterial angibst, das du wirklich verwendet hast. Diese Meldung geht nicht nur an das Entsorgungsunternehmen, mit dem du zusammenarbeitest, sondern auch direkt an LUCID. Das Ganze muss spätestens bis zum Mai des Folgejahres passieren. Gleichzeitig legst du fest, welche Mengen du für das nächste Jahr erwartest, damit die Entsorgung auch künftig reibungslos organisiert werden kann.
Wichtig zu wissen: Es reicht nicht, sich einfach nur zu registrieren. Die tatsächliche Lizenzierung erfolgt durch die Beteiligung an einem oder mehreren dieser dualen Systeme, und die Gebühren müssen jährlich neu berechnet und bezahlt werden. Basierend auf deinen Prognosen für das kommende Jahr. Wenn du die abgegebene Schätzmenge im Laufe des Geschäftsjahres überschreitest, musst du eine Nachmeldung vornehmen.
Wusstest du, dass Batterien nicht unter das Verpackungsgesetz, sondern unter das Batteriegesetz fallen? Wenn du Produkte verkaufst, die Batterien enthalten, musst du dich dafür separat bei der Stiftung EAR registrieren. Diese Institution ist für die Registrierung und Überwachung der Rücknahme und Entsorgung von Batterien zuständig, um sicherzustellen, dass auch diese Materialien umweltgerecht behandelt werden.
Was ist LUCID?
Hinter diesem Begriff verbirgt sich das zentrale Verpackungsregister, in dem sich alle Unternehmen registrieren müssen, die in Deutschland verpackte Produkte in den Umlauf bringen. Es wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben und sorgt für Transparenz im Markt. Hier werden Firmen dazu verpflichtet, ihre Verpackungsmengen anzugeben und sich an einem dualen System zu beteiligen. Die Registrierung ist der erste Schritt, um die Entsorgung und das Recycling der verwendeten Materialien sicherzustellen.
Registrierung bei einem Entsorgungsunternehmen
Neben der Registrierung im LUCID-Verpackungsregister musst du dich auch bei einem dualen System anmelden. Diese Entsorgungsunternehmen kümmern sich um die Sammlung und das Recycling deiner verwendeten Materialien. Dafür zahlst du Lizenzgebühren, die sich nach der Menge und Art des genutzten Materials richten. Je mehr Müll anfällt, desto höher die Kosten.
Fazit
Das Verpackungsgesetz ist ein entscheidender Schritt, um den Umgang mit Verpackungsmaterialien in Deutschland nachhaltiger zu gestalten. Es legt klare Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure fest, um sicherzustellen, dass Verpackungen umweltgerecht gesammelt und recycelt werden. Durch die Registrierung im Verpackungsregister und die Teilnahme an dualen Systemen trägst du dazu bei, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten.
Gleichzeitig sorgt das Gesetz für einen fairen Wettbewerb, indem es „Trittbrettfahrer“, die sich um ihre Pflichten drücken, zur Verantwortung zieht. Die Strafen und Sanktionen können dabei erheblich hoch sein. Und auch Plattformen wie Amazon, Etsy, Ebay und Co. sind verpflichtet, ihre Verkäufer nach einer bestehenden Registriernummer zu fragen. Ausnahmen sind lediglich für Händler mit digitalen Artikeln gestattet.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt alles unter die Regelungen zum Thema Verpackung?
Alles, was zur Umhüllung, Schutz oder Transport von Produkten dient – sei es Kartons, Beutel, Glas oder Polstermaterial – fällt unter das Verpackungsgesetz. Das gilt sowohl für Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, als auch für solche, die in B2B-Beziehungen verwendet werden.
Wann muss ich meine Verpackung offiziell lizenzieren?
Sobald du verpackte Waren in Deutschland in den Umlauf bringst, musst du deine Verpackungen lizenzieren. Das betrifft nicht nur den direkten Verkauf an Verbraucher, sondern auch B2B-Verpackungen.
Wer überprüft die Einhaltung der Verpackungsvorschriften?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Unternehmen registriert sind und ihren Pflichten nachkommen.
Wie erfolgt die Kontrolle der Verpackungsvorschriften?
Unternehmen müssen sich bei LUCID registrieren und regelmäßig ihre Verpackungsmengen melden. Die ZSVR prüft die Angaben und führt Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Wer entscheidet, ob das Material unter die entsprechenden Regelungen fällt?
Die Entscheidung, ob eine Verpackung unter das Gesetz fällt, trifft die ZSVR anhand der gemeldeten Daten. Im Zweifel hilft auch die Beratung durch spezialisierte Dienstleister oder Juristen, um die richtige Einordnung vorzunehmen.